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Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für gesetzlich Versicherten beträgt 1,7 Prozent des Bruttobetrags vom Arbeitsentgelt oder der Rente je Monat. Familienangehörige sind dabei beitragsfrei mitversichert, sofern bei der Krankenversicherung eine Familienversicherung besteht. Rentner tragen seit 01. April 2004 den Beitragssatz alleine. Bei gesetzlich Versicherten zahlt der Arbeitgeber 50% des Beitrages, also 0,85 Prozent. Kinderlose Versicherte müssen seit 01. Januar 2005 einen Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent zahlen, wobei der vom Arbeitgeber zu tragende Anteil weiterhin bei 0,85 Prozent liegt. Diese Regelung gilt jedoch nur für Kinderlose ab dem Vollendung des 23. Lebensjahres und nicht wenn sie vor dem 01. Januar 1940 geboren wurden. Bezieher von Sozialhilfeleistungen müssen dem Sozialleistungsträger über ihren Elternstatus einen Nachweis vorlegen. Ebenfalls in die Pflegeversicherung einbezahlen müssen Studenten mit einem Nebenverdienst, wenn der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung über 47,53 Euro liegt. Studenten müssen dann den Beitragssatz in voller Höhe selbst entrichten. Freiwillig Versicherte zahlen ebenfalls aus eigener Tasche 1,7 Prozent. Studenten sind jedoch bis zum Alter vom 25 Jahren auch über die Eltern mitversicherbar. Beihilfeberechtigte, zum Beispiel Beamte zahlen ebenfalls nur den halben Beitragssatz von 0,85 Prozent. Die andere übernimmt der Beihilfeträger. Mitglieder der Privaten Pflegeversicherung zahlen, wie bei der Privaten Krankenversicherung zahlen alterabhängige Beiträge zur Pflegeversicherung. Eingeführt wurde die gesetzliche Pflegeversicherung, weil traditionelle und familienorientierte Lebensformen in Deutschland so gut wie kaum noch existieren. Dass heißt wird ein Mensch pflegedürftig durch Unfall, Krankheit oder Alter, können aufgrund von Familieninteressen die Pflegedürftigen nicht mehr ausschließlich von Familienangehörigen versorgt werden. Immer mehr pflegebedürftige Menschen bedürfen Hilfe von außen durch Pflegediensten oder werden in Heime gebracht, um dort von Fachpersonal gepflegt zu werden. Die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist aber auch eine Folge der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung in Deutschland.

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